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   Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11   

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https://dejure.org/2012,105467
Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11 (https://dejure.org/2012,105467)
Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, Entscheidung vom 18.04.2012 - RVG 5/11 (https://dejure.org/2012,105467)
Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, Entscheidung vom 18. April 2012 - RVG 5/11 (https://dejure.org/2012,105467)
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  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Art. 27 VerfNEK verleiht den Kirchenkreisen - ähnlich wie Art. 28 Abs. 2 GG und die Landesverfassungen den Gemeinden und Landkreisen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1992, BVerfGE 86, 90 [107 ff.]) - immerhin dergestalt subjektive Rechte, dass Veränderungen ihres Gebietszuschnittes nur aus gewichtigen Gründen, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nach Anhörung der betroffenen Kirchenkreise zulässig sind.
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Insoweit gelten dieselben Grundsätze wie in kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren vor staatlichen Verfassungsgerichten, welche die gesetzliche Auflösung kommunaler Gebietskörperschaften betreffen (vgl. BVerfG, Urt. v. 24.2.1954; BVerfGE 3, 267 [279 f.]; SächsVerfGH, Urt. v. 13.12.1996, SächsVBl. 1997, 79; Schaffarzik, Handbuch der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, 2002, § 25 RdNr. 15).
  • StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71

    Kreisreform - Berücksichtigung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Dabei geht der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung der staatlichen Verfassungsgerichte zu kommunalen Gebietsreformen (vgl. z. B. StGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.9.1972, ESVGH 23, 1 [8 ff.]; SächsVerfGH, Urt. v. 13.12.1996, SächsVBl. 1997, 79 [80]) für die verfassungsrechtliche Kontrolle von einem dreistufigen Prüfungsmaßstab aus, dessen erste Stufe den gesetzgeberischen Entschluss betrifft, überhaupt eine grundlegende Umgestaltung der Kirchenkreise vorzunehmen.
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Dabei ist auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.05.1993, BVerfGE 88, 203 [334 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Wie im abstrakten Normenkontrollverfahren vor den staatlichen Verfassungsgerichten muss der Normenkontrollantrag auch im kirchengerichtlichen Verfassungsprozess zwar nicht von einer subjektivrechtlichen Position des Antragstellers, wohl aber von einem besonderen objektiven Interesse an der Klarstellung der Nichtigkeit der betreffenden Norm getragen sein (vgl. BVerfG, Urt. v. 23.1.1957, BVerfGE 6, 104 [110]; Beschl. v. 24.6.1997, BVerf- Rechtsprechungsbeilage 2013 7 GE 96, 133 [137]).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.04.2012 - RVG 5/11
    Ein solches objektives Klarstellungsinteresse ist im Falle einer gesetzlichen Ermächtigung der Exekutive zum Erlass von Regelungen selbst dann zu bejahen, wenn von der Ermächtigung (noch) nicht Gebrauch gemacht wurde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.3.1999, BVerfGE 100, 249 [257 f.]).
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